Gemeinnützig vererben: Testament für den Guten Zweck

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Gemeinnützig vererben – für immer in Erinnerung bleiben

Die gesetzliche Erbfolge in Österreich

Ihre direkten Nachkommen – also Kinder und Enkelkinder sowie der Ehepartner/die Ehepartnerin – haben Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Über mindestens die Hälfte Ihres Vermögens können Sie aber immer frei verfügen – festgelegt wird dies in Ihrem Testament.

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie zum Beispiel Arche Herzensbrücken in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis bedenken, dann

  • entscheiden Sie sich selbst für ein Anliegen, das Ihnen schon immer am Herzen lag,
  • wirken Sie über Ihr Leben hinaus, für etwas, das Ihnen wichtig ist,
  • hält Sie die bedachte Organisation als Testamentsspender*in in bleibender Erinnerung,
  • übergeben Sie einen Setzling, der Früchte tragen wird – Sie tun Gutes für kommende Generationen.

Testament und Vermächtnis für Kinderhospiz
Testament und Vermächtnis für Kinderhospiz

Gibt es kein Testament und keine erbberechtigten Angehörigen,
fällt das gesamte Vermögen des Verstorbenen dem Staat zu.

Doch es gibt Alternativen. Mit einem Testament können Sie verfügen, dass

  • ein Ihnen nahestehender Mensch oder
  • eine gemeinnützige Organisation erben soll.

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken möchten,

  • können Sie diese als Alleinerben oder als Miterben gemeinsam mit anderen Organisationen oder Ihnen nahestehenden Personen einsetzen
  • eine oder mehrere Organisationen mit einem Vermächtnis, d.h. mit einem Teil Ihres Erbes wie zum Beispiel mit einem Sparbuch oder einer Immobilie bedenken,
  • eine oder mehrere Organisationen als Ersatzerben einsetzen. Ein Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der von Ihnen eingesetzte Erbe nicht erben kann oder will.

Mit einem Vermächtnis zugunsten Arche Herzensbrücken können Sie Familien mit schwer und lebensbedrohlich erkrankten Kindern wieder Kraft und neuen Lebensmut schenken. Die Testamentsspende muss nicht groß sein – jeder Beitrag hilft.

Sie haben noch Fragen? Wir sind jederzeit für Sie da, um allfällige Wünsche und Pläne zu besprechen,  natürlich völlig unverbindlich und absolut vertraulich.

Christine Schorling Arche Herzensbrücken
Christine Schorling
Ansprechpartnerin
Testamentsangelegenheiten

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Testament, Vermächtnis und Erbfolge von Rechtsanwältin Mag.a Maria Kirchebner.

Kostenloser Online-Erbrechner

Mit diesem kostenlosen Online-Rechner können Sie mit wenigen Klicks Ihre gesetzliche Erbfolge nach österreichischem Recht berechnen.

Testamentsbroschüre bestellen

Gerne senden wir Ihnen kostenlos die umfangreiche Erbrechtsbroschüre unserer Partner-Initiative “Vergissmeinnicht” zu.

Arche Herzensbrücken ist Partner der Initiative Vergissmeinnicht, die uns dabei  unterstützt, umfassende Erstinformationen zu gemeinnützigem Vererben und zu einem Testament für den guten Zweck anzubieten.

Für eine individuelle Erbrechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens.

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